Das Bergregal

 
Quellenangaben  
Der Rechtsbegriff Regal ist heute nur noch in der Schweiz (im Zusammenhang mit Postregal und dem davon abgeleiteten Telegraphenregal) geläufig. Im Mttelalter war dieser Begriff auch im heutigen Deutschland in Gebrauch. Er leitet sich wahrscheinlich von dem lateinischen Wort 'regalis' (königlich, Königsrecht) ab. Es gab u.a das Zollregal, das Mühlenregal, das Fischerreiregal. Regal
Im Wormser Konkordat 1122 (Beilegung des Investiturstreits) wird der Begriff Regal erstmals nachgewiesen. Er bezeichnet Hoheitsrechte. Die Fachliteratur unterteilt das Regal in Rechte der Staatsgewalt im engeren Sinne (Rechte der Staatsgewalt, z.B. Recht auf Militär) und im weiteren Sinne. Letztere umfassen wirtschaftlichen Nutzen bringende Rechte. Diese "eigentliche Regalien" sind v.a. Wasser- und Wegeregal, Zollregal, Mühlenregal, Fischerreiregal, Postregal, Bergregal, Münzregal, Marktregal, Recht auf herrenlose Sachen. Diese Regalien kann man am ehesten mit dem Recht auf Konzessionserteilung gegen Konzessionsgebühr vergleichen. Im Konstanzer Vertrag werden die Regalien ('Regalien des heiligen Petrus') auf dem Papst als Herrscher des Erdenkreis zurückgeführt. Entsprechend der mittelalterlichen Rechtsordnung vom Papst an den Kaiser und die Könige und von denen an die Landesherren weitergegeben ('verliehen') werden. Diesem stand es frei, Regalien selbst zu nutzen oder es den Nutzer/den Grundherren weiterzuverleihen. Bedeutung
Das Recht Erz abzubauen fällt unter das Bergregal. Im Jahre 1158 ließ Friedrich Barbarossa den Bergbau und die Münzprägung für Königsrecht (Regalien) erklären. In der Goldenen Bulle 1356 wurde das Bergregal auf die Kürfürsten übertragen. Im Westfälischen Frieden 1648 wurde allen Landesherren das Bergregal verliehen. Mindestens in Sachsen unterschied man das höhere (für Silber, Gold) und niedere (für Kupfer, Zinn) Bergregal. Das Bergregal für niedere Erze lag bei der Grundherrschaft, d.h.bei den Grafen. Der Landesherr hatte das Bergregal für die höheren Erze. Die praktische Verwaltung erfolgt durch die Bergämter, die damit den 'Obersten Bergherren' vor Ort vertraten.. Bergrecht
Als Gegenleistung für die Verleihung der Bergbaukonzession musste der Bergzehnt gezahlt werden. Auch die Hütten und die Münzprägeanstalten mussten Abgaben zahlen. Schätzungen gehen dahin, dass 20-40 % des Rohertrages königliche Einnahmen waren. Die sächsischen Könige finanzierten mit dem Erlösen aus dem Bergbau ihre prunkvollen Schlösser und Kunstsammlungen.
Bergzehnt
sonstige verwandte Begriffe: Allmenderegal  
   
Geschichte des Bergbaus im Erzgebirge Knappschaften Zur Startseite Fortunastollen der Ort Deutschneudorf